Nutzung von Schulliegenschaften

Es gilt für sämtliche Benützungen das Gesetz über die Benützung der Schulliegenschaften und des Hallenbads der Gemeinde Zizers (Benützungsgesetz) und die darauf basierende Nutzungsordnung.

Einzelnutzung

Vor Einreichung des Gesuchs muss eine Einwilligung von eventuellen Jahresnutzern eingeholt werden. Eine Ausnahme bildet die Benützung der Mehrzweckhalle Lärchensaal von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.


Erläuterungen / Merkblatt

Im Dokument „Erläuterungen zum Benützungsgesuch“ sind einige Punkte des Formulars „Benützungsgesuch…….“ (z.Bsp. Zeitraum der Benützung, mehrmalige Benützung derselben Räumlichkeit, Gastwirtschaftsbewilligung etc.), näher erläutert.
(Wenn Sie ein Benützungsgesuch audrucken, werden die Erläuterungen dazu ebenfalls automatisch ausgedruckt.)

Im Merkblatt sind einige wichtige Punkte die bei einer Benützung der Schulliegenschaften beachtet werden müssen, näher ausgeführt.